Hochzeitsversicherung | Details
Was ist versichert?
Versichert sind der Polterabend und die Feier am Tag der standesamtlichen bzw. kirchlichen Trauung.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland.
Wer ist versichert?
Das Brautpaar, des Weiteren sind die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen versichert.
Die wichtigsten Leistungen
Sie erhalten Leistungen, wenn die planmäßige Durchführung des Polterabends/der Hochzeitsfeiern ausfällt wegen:
• Unfall der versicherten Personen
• schwere Erkrankung der versicherten Personen
• Tod der versicherten Personen
• Sachschaden am Eigentum durch diverse Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
• Insolvenz des Dienstleisters (Catering, DJ, etc.)
• Ausfall der Location (z.B. durch Brand, Doppelbuchung, etc.)
• Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen (z.B. Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Saals)
• Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides/Hochzeitsanzuges/der Trauringe
• Ausfall/Nichterscheinen des Brautfotografen, DJs, Caterers
• Eheverweigerung beim Standesamt
Die Leistungen beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.
Welche Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
• Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktionen auf einen Terrorakt, ein unvorhersehbares Unglück (bspw. Flugzeugabsturz, Bahnunglück, Verkehrsunfall), eine Naturkatastrophe oder aufgrund Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder Terrorakten
• Suchterkrankungen
• Schäden aufgrund von Kriegsereignissen
• Schäden durch Entziehung
• Verlust/Diebstahl von Brautschmuck Ausschlaggebend sind die dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen und besonderen Vereinbarungen.